[rlc.kolleg]

#access2justice #gemeinsamwirken

#ausderpraxisfürdiepraxis #jederkannhelfen

#migrationlaw #probono #fortbilden

Niedrigschwellige, digitale Fortbildungsmöglichkeit für alle, die sich deutschlandweit mit migrationsrechtlichen Fragestellungen befassen oder dies künftig tun wollen.

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die module.

kostenfrei | praxisnah | öffentlich

Du willst verstehen, welche Rechte Migrant:innen in Deutschland haben?

Du bist ehrenamtlich o. hauptamtlich mit Migration befasst?

Du bist Jurist:in und willst helfen?




[rlc.kolleg] | onboarding

diverse referent:innen aus lehre und praxis
allgemein-juristische Vorkenntnisse von Vorteil, aber nicht notwendig
vermittlung von grundlagen
orientierung für die weitere einarbeitung

2h webinar

[rlc.kolleg] | fokus

rechtsanwält:innen referieren
teilnahme am onboarding o. migrationsrechtliche vorkenntnisse empfohlen
implikationen für die beratungspraxis
wechselnder schwerpunkt

2-3h webinar

der März.

23.03. 17 Uhr | Die Erdbebensituation in der Türkei und in Syrien | mit RA Tekinoğlu

wir laden euch ganz herzlich zu unserem Vortrag am Donnerstag ein! Aktueller könnte es dabei am 23.03. von 17.00 bis 19.00 Uhr kaum sein: Die Erdbebensituation in der Türkei und in Syrien

RA Tekinoğlu wird uns dabei sowohl persönliche Einblicke in die Lage vor Ort teilen als auch über die rechtliche Lage referieren und ganz besonders interessant: Welche Auswirkungen hat die Situation auf unsere Beratungspraxis und was können wir tun?

Im Anschluss ist selbstverständlich noch Zeit für Fragen und Austausch!

Eine Anmeldung ist nicht notwendig, ihr könnt euch also natürlich auch kurzfristig zuschalten. Wenn ihr eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Veranstaltung möchtet, schreibt bitte vor oder nach der Veranstaltung eine kurze Mail an sebastian.huber@rlc-deutschland.de und meldet euch bitte für den Vortrag mit vollem Namen bei Zoom an.

Wir freuen uns auf Euch und sind gespannt!

Teilt die Veranstaltung sehr gerne und hier geht’s dann zum

https://uni-hamburg.zoom.us/j/68172867825?pwd=dlREWTM4c3BFbUdHUDBTbndEWnpjZz09

 

der November.

mit Unterstützung von

alliance4ukraine | cms stiftung


16.11. 18-20 Uhr | onboarding asylrecht 2 | mit RAin Marie Krannich

Anknüpfend an die erste Fortbildung „onboarding asylrecht“ im August, die sich insbesondere mit den materiellen Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes beschäftigt hat, rückt nun im zweiten Teil das Asylverfahren in den Fokus. Wie läuft dieses eigentlich genau ab und welche für das Verfahren relevanten Normen sollten Berater:innen auf jeden Fall im Hinterkopf haben? Auf diese und weitere Fragen geht RAin Marie Krannich im Rahmen ihres Vortrags ein und im Anschluss besteht wie immer die Möglichkeit, eigene Fragen einzubringen.

Sofern gewünscht, kann gerne die Präsentation der ersten Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Meldet euch hierfür einfach per Mail unter: kolleg@rlc-deutschland.de.

Marie Krannich ist Rechtsanwältin in der Göttinger Kanzlei Hagemann und spezialisiert auf das Flüchtlings- und Migrationsrecht. Vor ihrem Wechsel in die Anwaltschaft war sie über viele Jahre im Rahmen der studentischen Rechtsberatung in Heidelberg und Göttingen tätig.

24.11. 18-20 Uhr | russland im fokus | mit RAin Constanze Zander-Böhm

Flucht aus Russland: Überblick für die Beratungspraxis


Wie sind die Aussichten im Asylverfahren für russische Kriegsdienstverweigerer und Oppositionelle? Und welche weiteren Wege in ein Aufenthaltsrecht könnten im Rahmen der Beratung von Russ:innen aktuell noch besonders relevant sein? In ihrem Vortrag wird Constanze Zander-Böhm anhand von Fallgruppen auf einige der wichtigsten Fragen eingehen, die sich zur migrationsrechtlichen Situation von Russ:innen gerade stellen. Sofern dies die Zeit zulässt, besteht dann im Anschluss auch die Möglichkeit, auf konkrete Einzelfälle einzugehen.


Constanze Zander-Böhm ist Partnerin der Hamburger „Kanzlei am Winterhuder Markt“ und Fachanwältin für Sozialrecht und Fachanwältin für Migrationsrecht.


*Bis zum 21.11. besteht die Gelegenheit, anonymisierte Fälle und Themen aus der bundesweiten alltäglichen Beratungspraxis in die Veranstaltung einfließen zu lassen. Hierzu braucht ihr einfach im Rahmen der Anmeldung in dem entsprechenden Feld euer Thema / euer Fallbeispiel kurz zu skizzieren.


*Grundkenntnisse im Migrationsrecht insb. zum Visa- und Asylverfahren und zu den Voraussetzungen der Flüchtlingsanerkennung können im Rahmen der Veranstaltung nicht vermittelt werden und müssen daher bis zu einem gewissen Grad vorausgesetzt werden. Eine Möglichkeit, Grundkenntnisse im Bereich des Visa- und Asylverfahrens zu erlangen, bietet die Veranstaltung „onboarding asylrecht 2“ am 16.11.

29.11. 18 Uhr | AsylbLG im fokus | mit RA Volker Gerloff

„BVerfG: Niedrigere ‚Sonderbedarfsstufe‘ für alleinstehende erwachsene Geflüchtete in Sammelunterkünften verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“


Am 24.11.2022 wurde der Beschluss des BVerfG vom 19.10.2022 veröffentlicht, dass § 2 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 AsylbLG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Norm besagt, dass alleinstehende und alleinerziehende Geflüchtete in Sammelunterkünften nur 90% des Regelsatzes erhalten. In der Veranstaltung wird besprochen werden, was diese Entscheidung nun für die Praxis konkret bedeutet. Im Anschluss besteht Gelegenheit, Fragen aus der Beratungspraxis mit dem Referenten zu diskutieren.


Volker Gerloff ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht mit einem Schwerpunkt im Flüchtlingssozialrecht. Er engagiert sich im Vorstand der AG Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein und im Vorstand des Deutschen Sozialgerichtstages. Im Dezember 2022 wird ein Lehrbuch von ihm zum AsylbLG für die Soziale Arbeit erscheinen (https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/das-asylbewerberleistungsgesetz-fuer-die-soziale-arbeit-id-87427/)


*Hinweisen möchten wir an dieser Stelle noch auf die aktuelle, inhaltlich passende Kampagne „Mit Recht zum Recht“. Schaut mal rein unter:

https://zusammenland.de/case-study/mit-recht-zum-recht/

der September.

mit unterstützung von

alliance4ukraine | cms stiftung | akademie-rs


15.09. 19-21 Uhr | Podiumsdiskussion | online

„Solidarische Migrationspolitik in Deutschland und Europa – neue Perspektiven und Chancen im Schatten des Ukraine-Kriegs?“

Europa hat innerhalb des letzten halben Jahres eindrucksvoll gezeigt, dass es in der Lage ist, große Fluchtbewegungen pragmatisch und unbürokratisch zu bewältigen. Doch gerade der Kontrast zwischen dem durchaus von Solidarität getragenen, aktuellen migrationspolitischen Krisenmanagement auf der einen und dem bestehenden europäischen Grenzregime auf der anderen Seite wirft auch Fragen auf. Können die migrationspolitischen Entscheidungen im Kontext des Ukraine-Kriegs ein erster Schritt hin zu einer europäischen Asylpolitik sein, die allen Menschen auf der Flucht gegenüber solidarisch ist? Oder manifestiert sich in der Ungleichbehandlung von ukrainischen und nicht-ukrainischen Geflüchteten eher eine Unterscheidung zwischen Flüchtlingen erster und zweiter Klasse, die in Zukunft noch an praktischer Relevanz gewinnen könnte? Diesen Fragen möchten wir im Rahmen der Diskussion mit unseren Gäst:innen Dr. Julia Idler (BMI), Julian Pahlke (MdB), Dr. Janna Wessels und Prof. Dr. Sabine Hess nachgehen. Ganz herzlich einladen möchten wir dabei alle Interessierten, sich auch aktiv durch Fragen oder Statements in die Diskussion mit einzubringen.



26.09. 17-19 Uhr | afghanistan im fokus | mit RA Matthias Lehnert

Afghanistan: Überblick für die Beratungspraxis

Spätestens nachdem vor über einem Jahr die Taliban die Macht in Afghanistan übernahmen, sind Anfragen von Afghan:innen und ihren Unterstützer:innen ein wesentlicher Teil in der Beratungspraxis vieler RLCs und anderer NGOs. In der Veranstaltung werden anhand praxisnaher Fallbeispiele verschiedene asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen, aktuelle Rechtsprechung und politische Entwicklungen überblicksartig besprochen, die in Beratungen von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit gegenwärtig relevant sind.

*Bis zum 22.09.22 besteht die Gelegenheit, anonymisierte Fälle und Themen aus der bundesweiten alltäglichen Beratungspraxis in die Veranstaltung einfließen zu lassen. Hierzu braucht ihr einfach im Rahmen der Anmeldung in dem entsprechenden Feld, euer Thema / euer Fallbeispiel kurz zu skizzieren.

*Anhand der in der Veranstaltung diskutierten Fallbeispiele kann lediglich ein Überblick gegeben werden. Die Besprechung der Fälle ersetzt keine ausführliche individuelle und professionelle Rechtsberatung oder rechtliche Vertretung.

*Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Refugee Law Clinic Leipzig (RLCL) statt.

Matthias Lehnert ist Rechtsanwalt in Berlin und Leipzig und arbeitet schwerpunktmäßig im Asyl- und Migrationsrecht. Er ist Kooperationsanwalt des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie von Jumen e.V. und Mitglied im erweiterten Vorstand des Republikanischen Anwält:innenvereins (RAV).

der August.

16.08. 17 Uhr | ukraine im fokus | mit Prof. Dr. Dorothee Frings

„Aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige – Aufenthaltsrechtliche Perspektiven über den 31.08. hinaus“


Aufgrund der aktuellen Änderungen an der UkraineAufenthÜV ist klar: Für viele der aus der Ukraine geflohenen Drittstaatsangehörigen braucht es bis zum 31.08. eine aufenthaltsrechtliche Lösung mit Perspektive. Welche Optionen sich dabei anbieten, welche rechtlichen Schritte aktuell ratsam sein könnten und was für Umstände unbedingt bedacht werden müssen, sind dementsprechend die Fragen, die sich ganz akut in der Beratung stellen. Gemeinsam mit Prof. Dr. Dorothee Frings wollen wir uns daher ein weiteres Mal diesen Fragen widmen. Im Rahmen der Veranstaltung wird Frau Frings zunächst die rechtliche Lage skizzieren und auf Vor- und Nachteile möglicher Aufenthaltsoptionen eingehen. Im Anschluss bietet die Veranstaltung dann den Raum für Austausch und Einzelfälle.



Dorothee Frings war Professorin für Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Fachbereich Sozialwesen. Vorher war sie bereits als selbstständige Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht tätig. Ihre wissenschaftlichen Schwerpunkte und Publikationen liegen im Bereich des deutschen und Europäischen Sozialrechts für Migrant:innen.



23.08. 18 Uhr | onboarding asylrecht | mit RAin Marie Krannich

Als Ergänzung zur Reihe „onboarding migrationsrecht“ rückt das [rlc.kolleg] nun die Grundlagen des Asylrechts in den Fokus. Was sind die historischen Hintergründe und völkerrechtlichen Vorgaben für das deutsche Asylrecht? Und was sind die entscheidenden Unterschiede zwischen Flüchtlingseigenschaft und subsididiärem Schutz? Diesen und weiteren Fragen widmet sich RAin Marie Krannich im Rahmen der Veranstaltung „onboarding asylrecht“.


Marie Krannich ist Rechtsanwältin in der Göttinger Kanzlei Hagemann und spezialisiert auf das Flüchtlings- und Migrationsrecht. Vor ihrem Wechsel in die Anwaltschaft war sie über viele Jahre im Rahmen der studentischen Rechtsberatung in Heidelberg und Göttingen tätig.


die retrospektive.

16.03. 18 Uhr | ukraine im fokus_01 | mit RAin Claire Deery


In ihrem Vortrag wird Claire Deery einen Überblick über die wichtigsten aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen geben, die sich aktuell mit Blick auf den Krieg in der Ukraine und die damit einhergehenden Fluchtbewegungen stellen. Insbesondere wird sie dabei auf die Regelung des § 24 AufenthG eingehen und skizzieren, was der Beschluss, die „Massenzustromsrichtlinie“ anzuwenden, für die konkrete Beratungspraxis bedeutet. Im Anschluss an den Vortrag wird es ausreichend Zeit für eure Fragen und auch für die Besprechung von konkreten Einzelfällen geben, die euch in der Beratung bereits beschäftigen.

21.03. 17 Uhr | ukraine im fokus_02 | mit RAin Constanze Zander-Böhm

„Sozialleistungen für geflüchtete Menschen im Kontext des Angriffskrieges auf die Ukraine“

Überblick über die Thematiken, die im Rahmen Veranstaltung behandelt werden: Zugang zu den deutschen Sozialleistungssystemen für Menschen, die im Kontext des Angriffskrieges auf die Ukraine geflüchtet sind oder noch fliehen werden. Ukrainische Staatsangehörige und deren drittstaatsangehörige Familienmitglieder (Familienbegriff), Drittstaatsangehörige, die im Besitz ukrainischer Aufenthaltserlaubnisse (Daueraufenthalte, zweckbestimmte Aufenthalte) sind, studierende Ukrainerinnen, die nach der Flucht möglichst umgehend ein Studium fortsetzen wollen. LU-Sicherung, Zugang zur GKV, Zugang zu Pflegeleistungen, KdU bei privater Unterbringung; Systemwechsel. Zugang zur Sozialgerichtsbarkeit.

Constanze Zander-Böhm ist RAin in der Hamburger „Kanzlei am Winterhuder Markt“ und Fachanwältin für Sozial- und Migrationsrecht.


23.03. 16 Uhr | onboarding migrationsrecht_01 | mit Katrin v. Horn

Zu welchem Aufenthaltszweck darf ich mich in Deutschland aufhalten? In ihrem Vortrag wird Katrin von Horn einen Überblick über die wichtigsten befristeten Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland geben. Mit Blick in das AufenthG wird insbesondere der Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, aus familiären Gründen und humanitären Gründen besprochen. Alle Interessierten sind herzlich Willkommen!


Katrin v. Horn ist Diplomjuristin und Gründungsmitglied der RLC Hannover. Ebenfalls ist sie ehem. Vorständin und aktuelle Datenschutzbeauftragte des Refugee Law Clinic Deutschland e.V.

25.03. 14 Uhr | ukraine im fokus_03 | mit RA Jens Dieckmann

„Ukraine – Aktuelle Herausforderungen in der Beratungstätigkeit“


Im Rahmen des Webinars wird der im Asyl- und Aufenthaltsrecht erfahrene Rechtsanwalt Jens Dieckmann uns einen allgemeinen Überblick zum Beratungsschwerpunkt Ukraine geben.


Wie ist die aktuelle Lage vor Ort? Worauf ist in der Beratung von Ukrainer*innen zu achten? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Geflüchtete aus der Ukraine? Was ist für bereits in Deutschland lebende Ukrainer*innen jetzt wichtig? Im Anschluss an den Vortrag wird es die Möglichkeit geben Fragen und Einzelfälle zu diskutieren.


Jens Dieckmann ist Rechtsanwalt in Bonn und seit 1996 als Rechtsanwalt bundesweit im gesamten Bereich des Asyl- und Ausländerrechts sowie als Strafverteidiger tätig. Er ist u.a. Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der freien Wohlfahrtsverbände und des UNHCR in Flüchtlingsfragen sowie Mitglied des Bonner Anwaltvereins, der AG Migrationsrecht und der AG Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, im Beirat der Refugee Law Clinic (RLC) der Universität Köln und des Dachverbandes der RLC Deutschland sowie Mitglied der Fachkommission Asyl beim Bundesvorstand von Amnesty International, Deutschland. Seit 2014 vertritt er regelmäßig ukrainische Staatsangehörige in Deutschland gegenüber Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gerichten oder auch dem Petitionsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen. Jens Dieckmann hat 2016 an der Taras-Schewtschenko-University in Kiew Workshops zum Internationalen Strafrecht gegeben und ist vernetzt mit NGOs und Zivilgesellschaft vor Ort. Er ist Beauftragter für Ost-Europa der Anwaltsvereinigung am Internationalen Strafgerichtshof (ICC), ICCBA.


28.03. 17 Uhr | ukraine im fokus_04 | mir RA Manfred Weidmann u. Prof. Wolfgang Armbruster

„Überblick über die rechtliche Situation von Geflüchteten aus der Ukraine – Kurzvortrag und Diskussion“

In ihrem Vortrag geben Manfred Weidmann und Wolfgang Armbruster einen allgemeinen Überblick über die rechtlichen Fragen, die aktuell in der Beratung von geflüchteten Personen aus der Ukraine relevant sind. Im Anschluss besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit Fragen und Einzelfälle einzubringen, die dann mit den Referenten diskutiert werden können.


Manfred Weidmann ist RA in der Tübinger „Kanzlei in der Südstadt“ und spezialisiert auf das Migrationsrecht. Wolfgang Armbruster ist Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Sigmaringen a.D. Beide sind langjähriges Mitglied im Beirat des Bundesverbands der Refugee Law Clinics.



30.03. 16 Uhr | onboarding migrationsrecht_02 | mit Katrin v. Horn

Zu welchem Aufenthaltszweck darf ich mich in Deutschland aufhalten? In ihrem Vortrag wird Katrin von Horn einen Überblick über die wichtigsten befristeten Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland geben. Mit Blick in das AufenthG wird insbesondere der Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, aus familiären Gründen und humanitären Gründen besprochen. Alle Interessierten sind herzlich Willkommen!

Katrin v. Horn ist Diplomjuristin und Gründungsmitglied der RLC Hannover. Ebenfalls ist sie ehem. Vorständin und aktuelle Datenschutzbeauftragte des Refugee Law Clinic Deutschland e.V.


06.04. 16 Uhr | onboarding migrationsrecht_03 | mit Katrin v. Horn

Zu welchem Aufenthaltszweck darf ich mich in Deutschland aufhalten? In ihrem Vortrag wird Katrin von Horn einen Überblick über die wichtigsten befristeten Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland geben. Mit Blick in das AufenthG wird insbesondere der Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, aus familiären Gründen und humanitären Gründen besprochen. Alle Interessierten sind herzlich Willkommen!


Katrin v. Horn ist Diplomjuristin und Gründungsmitglied der RLC Hannover. Ebenfalls ist sie ehem. Vorständin und aktuelle Datenschutzbeauftragte des Refugee Law Clinic Deutschland e.V.

07.04. 19 Uhr | ukraine im fokus_06 | mit RA Jens Dieckmann

„Ukraine – Aktuelle Herausforderungen in der Beratungstätigkeit“


Im Rahmen des Webinars wird der im Asyl- und Aufenthaltsrecht erfahrene Rechtsanwalt Jens Dieckmann uns einen allgemeinen Überblick zum Beratungsschwerpunkt Ukraine geben.


Wie ist die aktuelle Lage vor Ort? Worauf ist in der Beratung von Ukrainer*innen zu achten? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Geflüchtete aus der Ukraine? Was ist für bereits in Deutschland lebende Ukrainer*innen jetzt wichtig? Im Anschluss an den Vortrag wird es die Möglichkeit geben Fragen und Einzelfälle zu diskutieren.


Jens Dieckmann ist Rechtsanwalt in Bonn und seit 1996 als Rechtsanwalt bundesweit im gesamten Bereich des Asyl- und Ausländerrechts sowie als Strafverteidiger tätig. Er ist u.a. Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der freien Wohlfahrtsverbände und des UNHCR in Flüchtlingsfragen sowie Mitglied des Bonner Anwaltvereins, der AG Migrationsrecht und der AG Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, im Beirat der Refugee Law Clinic (RLC) der Universität Köln und des Dachverbandes der RLC Deutschland sowie Mitglied der Fachkommission Asyl beim Bundesvorstand von Amnesty International, Deutschland. Seit 2014 vertritt er regelmäßig ukrainische Staatsangehörige in Deutschland gegenüber Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gerichten oder auch dem Petitionsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen. Jens Dieckmann hat 2016 an der Taras-Schewtschenko-University in Kiew Workshops zum Internationalen Strafrecht gegeben und ist vernetzt mit NGOs und Zivilgesellschaft vor Ort. Er ist Beauftragter für Ost-Europa der Anwaltsvereinigung am Internationalen Strafgerichtshof (ICC), ICCBA.



11.04. 17 Uhr | ukraine im fokus_07 | mit Prof. Wolfgang Armbruster

„Überblick über die rechtliche Situation von Geflüchteten aus der Ukraine“

In seinem Vortrag gibt Wolfgang Armbruster einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Fragen, die aktuell in der Beratung von geflüchteten Personen aus der Ukraine relevant sind. Im Anschluss besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit Fragen und Einzelfälle einzubringen, die dann mit dem Referenten diskutiert werden können.


Wolfgang Armbruster ist Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Sigmaringen a.D und langjähriges Mitglied im Beirat des Bundesverbands der Refugee Law Clinics.




20.04. 17 Uhr | ukraine im fokus_08 | mit RAin Constanze Zander-Böhm

„Sozialleistungen für geflüchtete Menschen im Kontext des Angriffskrieges auf die Ukraine – Update und Einzelfälle“

Ergänzend zur Veranstaltung „ukraine im fokus_02“ am 21.03. gibt Frau Zander-Böhm ein Update, was sich in der Zwischenzeit im Kontext der Thematik „Sozialleistungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine“ getan hat. Im Rahmen dieses Updates wird sie auch auf konkrete in der Praxis besonders relevante Einzelfälle eingehen. Im Anschluss wird es dann für die Teilnehmer:innen die Möglichkeit geben, Fälle aus der eigenen Beratungspraxis einzubringen und mit der Referentin zu diskutieren.


Constanze Zander-Böhm ist RAin in der Hamburger „Kanzlei am Winterhuder Markt“ und Fachanwältin für Sozial- und Migrationsrecht.




26.04. 18 Uhr | ukraine im fokus_09 | mit RAin Claire Deery

Im Rahmen der Veranstaltung wird Claire Deery auf die aktuell in der Rechtsberatung relevanten migrationsrechtlichen Fragen eingehen. Ein besonderer Fokus wird dabei auf den aufenthaltsrechtlichen Perspektiven von aus der Ukraine geflohenen Drittstaatsangehörigen liegen. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Einzelfälle zu diskutieren.


Claire Deery ist RAin in der Göttinger „Kanzlei für Migrationsrecht“ und Fachanwältin im Migrationsrecht.





27.04. 16 Uhr | onboarding migrationsrecht_04 | mit Katrin v. Horn

Zu welchem Aufenthaltszweck darf ich mich in Deutschland aufhalten? In ihrem Vortrag wird Katrin von Horn einen Überblick über die wichtigsten befristeten Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland geben. Mit Blick in das AufenthG wird insbesondere der Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, aus familiären Gründen und humanitären Gründen besprochen. Alle Interessierten sind herzlich Willkommen!

Katrin v. Horn ist Diplomjuristin und Gründungsmitglied der RLC Hannover. Ebenfalls ist sie ehem. Vorständin und aktuelle Datenschutzbeauftragte des Refugee Law Clinic Deutschland e.V.






02.06. 17 Uhr | ukraine im fokus_10 | mit RAin Constanze Zander-Böhm

„Sozialleistungen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen – Übergang von Leistungen nach AsylbLG zu Leistungen nach SGB II und SGB XII zum 1. Juni 2022“

Zum 01.06.2022 erhalten aus der Ukraine geflüchtete Personen, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG besitzen oder einen solchen beantragt haben, Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Wie dieser Schritt umgesetzt wird und was für die Beratungspraxis dabei besonders wichtig ist, erläutert RAin Constanze Zander-Böhm in ihrem Vortrag. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Einzelfälle mit der Referentin zu diskutieren.


Constanze Zander-Böhm ist RAin in der Hamburger „Kanzlei am Winterhuder Markt“ und Fachanwältin für Sozial- und Migrationsrecht.







09.06. 16 Uhr | onboarding migrationsrecht_05 | mit Katrin v. Horn

Zu welchem Aufenthaltszweck darf ich mich in Deutschland aufhalten? In ihrem Vortrag wird Katrin von Horn einen Überblick über die wichtigsten befristeten Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland geben. Mit Blick in das AufenthG wird insbesondere der Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, aus familiären Gründen und humanitären Gründen besprochen. Alle Interessierten sind herzlich Willkommen!

Katrin v. Horn ist Diplomjuristin und Gründungsmitglied der RLC Hannover. Ebenfalls ist sie ehem. Vorständin und aktuelle Datenschutzbeauftragte des Refugee Law Clinic Deutschland e.V.



13.06. 19 Uhr | afghanistan im fokus_01 | mit RA Matthias Lehnert

„Afghanistan: Aktuelle Entwicklungen für die Beratungspraxis“


Auch wenn die Entwicklungen in Afghanistan seit Spätsommer 2021 dramatisch sind, sind sie kaum noch Gegenstand der öffentlichen Debatte. Nach wie vor warten aber Menschen in Afghanistan auf Aufnahmezusagen nach § 22 AufenthG und/oder Ausreisemöglichkeiten. Sie und ihre in Deutschland lebende Familien, Freund*innen und Kolleg*innen warten verzweifelt auf zeitnahe Aufnahmeprogramme für alle gefährdeten Menschen in Afghanistan.

Aktuell erreichen außerdem vermehrt neu ankommende afghanische Geflüchtete das Bundesgebiet und stellen Asylanträge, weiterhin leben viele Afghan*innen in Deutschland nach wie vor in Duldungen (30 269 Personen im Juni 2021). In der Veranstaltung wird eine allgemeiner Überblick hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen zu Afghanistan gezeichnet, der für die asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratungsarbeit relevant ist. Einen Fokus setzt die Veranstaltung außerdem auf die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF in Asyl(folge)verfahren. Im Anschluss besteht Gelegenheit, Fragen aus der Beratungspraxis und Einzelfälle mit dem Referenten zu diskutieren.


Matthias Lehnert ist Rechtsanwalt in Berlin und Leipzig und arbeitet schwerpunktmäßig im Migrationsrecht. Er ist Kooperationsanwalt des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und von Jumen e.V., schreibt regelmäßig zu migrationsrechtlichen Themen und ist Mitglied im erweiterten Vorstand des Republikanischen Anwält*innenvereins.







13.06. 19 Uhr | afghanistan im fokus_01 | mit RA Matthias Lehnert

„Afghanistan: Aktuelle Entwicklungen für die Beratungspraxis“


Auch wenn die Entwicklungen in Afghanistan seit Spätsommer 2021 dramatisch sind, sind sie kaum noch Gegenstand der öffentlichen Debatte. Nach wie vor warten aber Menschen in Afghanistan auf Aufnahmezusagen nach § 22 AufenthG und/oder Ausreisemöglichkeiten. Sie und ihre in Deutschland lebende Familien, Freund*innen und Kolleg*innen warten verzweifelt auf zeitnahe Aufnahmeprogramme für alle gefährdeten Menschen in Afghanistan.

Aktuell erreichen außerdem vermehrt neu ankommende afghanische Geflüchtete das Bundesgebiet und stellen Asylanträge, weiterhin leben viele Afghan*innen in Deutschland nach wie vor in Duldungen (30 269 Personen im Juni 2021). In der Veranstaltung wird eine allgemeiner Überblick hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen zu Afghanistan gezeichnet, der für die asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratungsarbeit relevant ist. Einen Fokus setzt die Veranstaltung außerdem auf die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF in Asyl(folge)verfahren. Im Anschluss besteht Gelegenheit, Fragen aus der Beratungspraxis und Einzelfälle mit dem Referenten zu diskutieren.


Matthias Lehnert ist Rechtsanwalt in Berlin und Leipzig und arbeitet schwerpunktmäßig im Migrationsrecht. Er ist Kooperationsanwalt des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und von Jumen e.V., schreibt regelmäßig zu migrationsrechtlichen Themen und ist Mitglied im erweiterten Vorstand des Republikanischen Anwält*innenvereins.







16.06. 18 Uhr | ukraine im fokus_11 | mit Ri Nils Schulz (VG Hamburg)

Die „praktische Geburtsstunde“ des § 24 AufenthG – mögliche Probleme und Streitfragen


Die Gewährung vorübergehenden Schutzes gemäß § 24 AufenthG ist ein ausländerrechtliches Novum und könnte sich gerade deshalb als streitanfällig erweisen. Der Vortrag gibt einen Ausblick auf mögliche Probleme und Streitfragen und berücksichtigt dabei insbesondere die Umsetzungshinweise des BMI. Im Anschluss besteht Gelegenheit, Fragen aus der Beratungspraxis und Einzelfälle mit dem Referenten zu diskutieren.


Nils Schulz ist Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Hamburg und Bearbeiter des § 24 AufenthG im Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz (GK-AufenthG).








21.06. 18 Uhr | ukraine im fokus_12 | mit RAin Constanze Zander-Böhm

„Übergang von Leistungen nach AsylbLG zu Leistungen nach SGB II und SGB XII zum 01.06.2022 – Update und Einzelfälle“

Diese Veranstaltung knüpft an, an die Fortbildung vom 02.06.2022 und bietet die Möglichkeit, Einzelfälle, die in der Zwischenzeit aufgetreten sind, mit der Referentin zu erläutern. Je nach Entwicklung wird es zudem ein kurzes Update zur aktuellen rechtlichen Lage geben.


Constanze Zander-Böhm ist RAin in der Hamburger „Kanzlei am Winterhuder Markt“ und Fachanwältin für Sozial- und Migrationsrecht.


25.06. ganztags | [rlc.lab] no. 04 | thementag abschiebungshaft

„von haltungsfragen und handlungsräumen in der abschiebungshaft“

26,5 Tage / 50%.


50% der Mandant:innen von RA Peter Fahlbusch wurden zu Unrecht in Abschiebungshaft genommen – im Schnitt verbringen Sie dann 26,5 Tage in rechtswidriger Haft.


Zahlen die das diesjährige [rlc.lab] zum Anlass nimmt, um multiperspektivisch ins Gespräch zu kommen:


programm impuls, dialog & diskurs. von vortrag bis panel – der thementag vereint verschiedenste ansätze.

format viele perspektiven, ein thema. menschen die nicht im gespräch sind, ins gemeinsame gespräch bringen. professionell dokumentiert & mediiert.

mitwirkende betroffene. innenministerium hh & mv. ak pro asyl. terre des hommes. amtsgericht bad segeberg. abschiehafteinrichtung glücksstadt. abschiebehaftberatung nord. und viele mehr.











14.07. 17 Uhr | ukraine im fokus | mit Prof. Dr. Dorothee Frings

„Aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige – Optionen für ein längerfristiges Aufenthaltsrecht“


Im Rahmen der Veranstaltung soll die Thematik der aus der Ukraine geflohenen Drittstaatsangehörigen umfassend beleuchtet werden. Das Ziel ist es dabei, mögliche Wege in ein längerfristiges Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige aufzuzeigen. Hierfür wird zum einen Prof. Dr. Dorothee Frings die rechtliche Lage der Drittstaatsangehörigen skizzieren und auf Vor- und Nachteile möglicher Aufenthaltsoptionen eingehen. Zum anderen soll die Veranstaltung aber auch den Raum für einen Austausch zur Frage bieten, wie ein passender Studien-/ Ausbildungsplatz gefunden werden kann, der den längerfristigen Aufenthalt sichert. Zum Ende der Veranstaltung hin wird es ausreichend Zeit geben, um Einzelfälle zu diskutieren.


Dorothee Frings war Professorin für Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Fachbereich Sozialwesen. Vorher war sie bereits als selbstständige Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht tätig. Ihre wissenschaftlichen Schwerpunkte und Publikationen liegen im Bereich des deutschen und Europäischen Sozialrechts für Migrant:innen.



eine gemeinschaftsproduktion der [rlc.deutschland]

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